Anleger
Die Steuerlast fällt an:
- Beim Besitzer der Wertpapiere am Valutadatum
- Beim Kauf von Wertpapieren nach Dividenden- resp. Zinstermin
- Beim Verkauf von Wertpapieren vor Dividenden- resp. Zinstermin
- Bei der Realisierung von steuerfreien Kapitalgewinnen